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Umweltschutz
- Höhlen sind extrem sensibel. Sei dir dessen bewusst!
- Die Grundregel lautet: „Wenn Du in eine Höhle gehst, nimm nichts mit, lass nichts zurück, zerstöre nichts und schlag nichts tot!“
- Offenes Feuer ist in und vor Höhlen tabu!
- In der Fledermausschutzzeit vom 01.10. bis 31.03. ist das Betreten von Höhlen in Deutschland verboten (Bundesnaturschutzgesetz). Die jeweils lokal gültigen Fledermausschutzzeiten sollten weltweit beachtet werden!
Sicherheitsregeln
- Gehe niemals allein!
- Nehmt mindestens 2 unabhängige Lichtquellen pro Person mit!
- Hinterlasst unbedingt bei einer vertrauenswürdigen Person:
- Den Namen der Höhle und nächsten Ort, ggf. Parkplatz und Autotyp.
- Zu wievielt ihr in der Höhle seid und mit welcher Ausrüstung.
- Bis wann ihr wieder aus der Höhle sein werdet.
- Zu welcher Zeit die Höhlenrettung alarmiert werden soll, wenn ihr Euch nicht zurückmeldet (s. unten, „Alarmierung der Höhlenrettung“).
- Sofortige Rückmeldung bei der vertrauenswürdigen Person auf keinen Fall vergessen!
Alarmierung der Höhlenrettung
über den HRVD-Alarmplan oder Notruf 112 (in Deutschland).
Unbedingt das Stichwort „Höhlenunfall unter Tage“ angeben! Verwechslungen mit der Feuerwehr-Höhenrettung und somit erhebliche Verzögerungen sind sonst nicht auszuschließen.
Die Alarmierung sollte in folgender Form erfolgen (die 6 „W“):
Was? | „Höhlenunfall unter Tage“, Verletzungsart, sonstige Probleme |
Wo? | Den Namen der Höhlen und des nächsten Ortes |
Wann? | Unfallzeitpunkt |
Wieviele? | Anzahl der Verletzten/Vermissten und Gruppengröße |
Wer meldet? | Name und Standort und Rückrufnummer angeben |
Warten | auf Rückfragen |
Autor: Torsten Dreher