Merkblatt Höhlenbefahrung

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Umweltschutz

  • Höhlen sind extrem sensibel. Sei dir dessen bewusst!
  • Die Grundregel lautet: „Wenn Du in eine Höhle gehst, nimm nichts mit, lass nichts zurück, zerstöre nichts und schlag nichts tot!“
  • Offenes Feuer ist in und vor Höhlen tabu!
  • In der Fledermausschutzzeit vom 01.10. bis 31.03. ist das Betreten von Höhlen in Deutschland verboten (Bundesnaturschutzgesetz). Die jeweils lokal gültigen Fledermausschutzzeiten sollten weltweit beachtet werden!

Sicherheitsregeln

  • Gehe niemals allein!
  • Nehmt mindestens 2 unabhängige Lichtquellen pro Person mit!
  • Hinterlasst unbedingt bei einer vertrauenswürdigen Person:
    • Den Namen der Höhle und nächsten Ort, ggf. Parkplatz und Autotyp.
    • Zu wievielt ihr in der Höhle seid und mit welcher Ausrüstung.
    • Bis wann ihr wieder aus der Höhle sein werdet.
    • Zu welcher Zeit die Höhlenrettung alarmiert werden soll, wenn ihr Euch nicht zurückmeldet (s. unten, „Alarmierung der Höhlenrettung“).
  • Sofortige Rückmeldung bei der vertrauenswürdigen Person auf keinen Fall vergessen!

Alarmierung der Höhlenrettung

über den HRVD-Alarmplan oder Notruf 112 (in Deutschland).

Unbedingt das Stichwort „Höhlenunfall unter Tage“ angeben! Verwechslungen mit der Feuerwehr-Höhenrettung und somit erhebliche Verzögerungen sind sonst nicht auszuschließen.

Die Alarmierung sollte in folgender Form erfolgen (die 6 „W“):

Was? „Höhlenunfall unter Tage“, Verletzungsart, sonstige Probleme
Wo? Den Namen der Höhlen und des nächsten Ortes
Wann? Unfallzeitpunkt
Wieviele? Anzahl der Verletzten/Vermissten und Gruppengröße
Wer meldet? Name und Standort und Rückrufnummer angeben
Warten auf Rückfragen

Autor: Torsten Dreher