Merkblatt Höhlenbefahrung

Autor: Torsten Dreher    23. März 2011    © HRVD 2011

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Umweltschutz

Sicherheitsregeln

Alarmierung der Höhlenrettung

über den HRVD-Alarmplan oder Notruf 112 (in Deutschland).

Unbedingt das Stichwort "Höhlenunfall unter Tage" angeben! Verwechslungen mit der Feuerwehr-Höhenrettung und somit erhebliche Verzögerungen sind sonst nicht auszuschließen.

Die Alarmierung sollte in folgender Form erfolgen (die 6 "W"):

Was? "Höhlenunfall unter Tage", Verletzungsart, sonstige Probleme
Wo? Den Namen der Höhlen und des nächsten Ortes
Wann? Unfallzeitpunkt
Wieviele? Anzahl der Verletzten/Vermissten und Gruppengröße
Wer meldet? Name und Standort und Rückrufnummer angeben
Warten auf Rückfragen

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